Die neue „Niedersächsische Corona-Verordnung“ vom 30.10.2020 tritt am 2. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. November.
Lt. § 10 dieser Verordnung sind für den Publikumsverkehr und Besuche u. a. Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, …geschlossen.
Da sich max. zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, fallen alle Gruppenveranstaltungen im Heimathaus und auf dem Heimathof aus!
Das Heimathaus (rechte Seitentür des Hauses) bleibt zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr für einzelne Personen geöffnet unter folgenden Bedingungen:
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung;
Mindestabstand von 1,5 m zu jeder anderen Person;
Waschen und Desinfizieren der Hände.